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Oase-0776
Oase-0776

Mr.Ralf

Einreisebestimmungen

     
Links zu weiteren Unterseiten für die Ein & Ausreise
     
Med. Hinweise Einreise Hurghada Airport Ausreise Hurghada Airport
     
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
 
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten 
einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen. Das Visum wird gegen eine Gebühr von der ägyptischen Botschaft in Berlin 
und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. 
Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.

Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. 
Das Passbild muss mitgebracht werden.

Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen 
Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre 
ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen.

Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt 
sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
     
Einreise aus Israel
 
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges 
Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in 
Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
     
Besondere Zollvorschriften
 
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von 
unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.

Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, 
selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen 
unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
     
Quelle: Webseite des Auswärtigen Amtes
 
http://www.auswaertiges-amt.de
     
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